Verein des
Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets e.V.
Hygiene-Institut
des Ruhrgebiets
Institut für Umwelthygiene und Toxikologie
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Unsere Zulassungen

Zuverlässig auf allen Arbeitsgebieten


Um unseren Kunden und Partnern höchstmögliche Sicherheit geben zu können, verfügen wir über alle einschlägigen Anerkennungen und Zulassungen auf unseren Arbeitsgebieten und sind als Untersuchungs- und Prüfstelle anerkannt.

Unsere Anerkennungen und Zulassungen

  • BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz)
  • BBergG (Bundesberggesetz)
  • IfSG (Infektionsschutzgesetz)
  • LAbfG (Landesabfallgesetz)
  • LWG (Landeswassergesetz)
  • TrinkwV (Trinkwasserverordnung)
  • AbfKlärV (Klärschlammverordnung)
  • GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)
  • GesBergV (Gesundheitsschutzbergverordnung)
  • ...und viele mehr

Spezielle Anerkennungen


Anerkannt als
  • Prüfstelle nach RAP Stra (Richtlinie zur Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau)
  • und als Untersuchungsstelle des DVGW und SVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches und Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches).

Kontrollierte Qualität


Zur besonderen Sicherheit unserer Auftraggeber sind die meisten Anerkennungen und Zulassungen an strenge Auflagen geknüpft. Dazu gehört in erster Linie die regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an externen Ringversuchen sowie Laborvergleichstests. Für unser Institut ist diese weltweit anerkannte Art der Qualtitätssicherung seit langem gelebte Praxis.

Aber auch der fachliche Austausch mit Kollegen im In- und Ausland sowie die Mitgliedschaft in einschlägigen Arbeitskreisen ist uns wichtig.
Letzte Änderung: 25.05.2023 09:00:17