Verein des
Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets e.V.
Hygiene-Institut
des Ruhrgebiets
Institut für Umwelthygiene und Toxikologie
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Boden, Kompost, Klärschlamm

Bodenuntersuchungen


Eine der Kernfragen bei der Sanierung eines Geländes ist, ob der Boden entsorgt werden muss oder nicht. Die einfachste Antwort auf die Frage lautet „Jein“.
Bei natürlich gewachsenen Böden findet die Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) Anwendung. Nach dem Aushub eines gewachsenen Bodens ist dieser prinzipiell erst einmal Abfall und wird nach den Vorgaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) behandelt. Anhand der publizierten Zuordnungswerte wird festgelegt, welche Einschränkungen für eine Wiederverwertung des Bodens existieren.
Sofern eine direkte Wiederverwertung aufgrund von Überschreitungen der Zuordungswerte nicht möglich ist, wird dieser deponiert und das Untersuchungsprogramm gemäß Deponieverordnung (DepV) erweitert.
Dieser kurze Ausflug in die Welt der Bodenuntersuchungen und Altlasten zeigt, wie vielseitig solche Untersuchungen sind. Wenn Sie weitere Informationen zu dem Bereich Boden, Altlasten und Deklarationen benötigen, scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne!

Kompostierung


Die Kompostierung als ältester Recyclingprozess der Natur wird mit modernen Anlagen beschleunigt um der Masse an Bio- und Grünabfällen Herr zu werden. Diese hochmodernen Anlagen können nur dann effizient arbeiten, wenn das Eintragsmaterial bestimmte Anforderungen erfüllt und arm an Störstoffen ist. Die Überwachung des In- und Outputs dieser Anlagen obliegt den Vorgaben einer Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen, so z.B. der Bioabfallverordnung (BioAbfV), der Düngemittelverordnung (DüMV) und der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK).
Die Durchführung der Probenahme durch zertifizierte Probenehmer der BGK, sowie die Untersuchung des Austragsmaterials und die Berichterstattung an die BGK stellt einen Baustein unseres Beitrages zur Optimierung Ihrer Anlage dar.

Klärschlamm


Der abgeschiedene Feststoffanteil bei einer Abwasserklärung wird allgemein als Klärschlamm bezeichnet. Dieser primär und / oder sekundär anfallende Klärschlamm kann verbrannt oder zur Düngung eingesetzt werden. Maßgeblich für die Verwendung des Schlammes sind die Inhaltsstoffe, die an Hand der Abfall-Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und / oder der Düngemittelverordnung (DüMV) bestimmt werden.
Seit der Novellierung der AbfKlärV im Jahre 2017 wird ein immer größer werdender Anteil an Klärschlamm verbrannt. Doch auch für die Verbrennung gibt es anlagenspezifische Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Somit ist auch im Falle einer thermischen Verwertung eine Untersuchung des Klärschlammes, nach den Vorgaben der jeweiligen Verbrennungsanlage, erforderlich.
Die Untersuchung von Klärschlamm bringt einen weiteren Vorteil. Sie ermöglicht einen langfristigen Rückblick des geklärten Abwassers. Eine immer nahezu gleichbleibende Zusammensetzung eines Klärschlammes spricht für eine stabile und weitestgehend gleichbleibend homogene Zusammensetzung des Abwasserzulaufes und deutet auf keine außergewöhnliche Fremdeinleitung hin.

Klärgas


Die Entstehung von Klär- oder Deponiegas findet sowohl unter aeroben als auch unter anaeroben Bedingungen statt. Die Zusammensetzung der entstehenden Gase gibt Auskunft über den Stand der Vergärung und über die Wertigkeit bezüglich der thermischen Verwertung. Aufgrund der Vielzahl im Klär- und Deponiegas enthaltenden Stoffe führen wir diese Untersuchungen in Kooperation mit einem akkreditierten Partnerlabor durch.
Letzte Änderung: 29.06.2023 12:17:39