Verein des
Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets e.V.
Hygiene-Institut
des Ruhrgebiets
Institut für Umwelthygiene und Toxikologie
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Wir sind das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets

Im Herzen des Ruhrgebiets und weltweit aktiv
In unserer dichtbesiedelten Region mit mehr als 5 Millionen Menschen stellt Hygiene eine echte Herausforderung dar. Trinkwasserversorgung und Abwasserreinigung, Abfallentsorgung und Altlasten, Produktprüfungen und Produktrecycling: Das alles erfordert unsere höchste Aufmerksamkeit. Im Ruhrgebiet, in Europa und auch weltweit.

Unsere Geschichte ist unser Auftrag
Die Gründung des Hygiene-Instituts zu Beginn des 20. Jahrhunderts geht auf Robert Koch zurück. Als im Spätsommer 1901 eine Typhusepidemie in Gelsenkirchen viele Opfer forderte, verlangte Koch drastische Maßnahmen zur Verbesserung und Überwachung der Wasserqualität. Bereits im Mai 1902 nahm das neu gegründete Hygiene-Institut unter dem Dach eines unabhängigen Trägervereins seine Arbeit auf.

Kompetent und unabhängig
Das Hygiene-Institut mit seiner idealen Kombination aus Erfahrung, Sachverstand und Unabhängigkeit zählt zu den größten und modernsten Institutionen seiner Art in Europa.

Unsere Tradition ist unsere Verpflichtung, darauf können Sie vertrauen
Vorbeugender Umwelt- und Gesundheitsschutz
Die Schwerpunkte unserer Arbeit sind die kritischen (Umwelt-)Themen unserer Zeit, die für unsere moderne Gesellschaft maßgeblich sind. Umweltschutz und gesundheitlicher Verbraucherschutz sind vorrangige Arbeitsgebiete unseres Instituts. Wir prüfen regelmäßig die natürlichen Ressourcen (Wasser, Boden, Luft). Wir spüren Bauschadstoffe und sonstige Verunreinigungen auf. Und wir testen Produkte vor ihrer Markteinführung, um Beeinträchtigungen des Trinkwassers oder der Lebensmittel zu verhindern und die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Nutzen Sie unseren Internetauftritt
Informationen zu unserem Institut und seinem Trägerverein finden Sie unter "Das Institut". Details zu unserem Leistungsspektrum erwarten Sie unter "Unsere Leistungen".

Unsere Labore sind akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018, wir sind anerkannt als Trinkwasseruntersuchungsstelle. Details unter "Qualität ohne Kompromisse".

Am schnellsten können wir auf Anfragen reagieren, die uns per E-Mail erreichen. Gern erstellen wir ein auf Ihre Anforderungen zugeschnittenes Angebot.
Sachbearbeiter (m/w/d) für das Arbeitsgebiet Umweltanalytik mit den Schwerpunkten Abwasser, Deponien, Boden, Abfall
Bild 2110_hygieneinstitut-12.jpg Für unsere Abteilung Umwelt- und Verbraucherschutz suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für das Arbeitsgebiet Umweltanalytik mit den Schwerpunkten Abwasser, Deponien, Boden, Abfall.

Die Details zur Ausschreibung findet ihr hier.

Bittet richtet eure aussagekräftige Bewerbung bis zum 30.09.2023 an bewerbung@hyg.de.
Projektmanager Zertifizierung und Produktkonformität (m/w/d) von Materialien im Trinkwasserkontakt
Bild 2110_hygieneinstitut-12.jpg Für unsere Zertifizierungsstelle HyCert suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Projektmanager Zertifizierung und Produktkonformität (m/w/d) von Materialien im Trinkwasserkontakt.

Die Details zur Ausschreibung findet ihr hier.

Bittet richtet eure aussagekräftige Bewerbung bis zum 15.09.2023 an bewerbung@hyg.de.
Projektingenieur für Gefahrstoffsanierungen (m/w/d)
Bild untitled design.png Für unsere Abteilung Umwelt- und Verbraucherschutz suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Projektingenieur für Gefahrstoffsanierungen (m/w/d) .

Die Details zur Ausschreibung findet ihr hier.

Bittet richtet eure aussagekräftige Bewerbung bis zum 15.09.2023 an bewerbung@hyg.de.
Zweite Verordnung zur Novellierung der TrinkwV
Bild gray world water day instagram post(1).png Die neue Trinkwasserverordnung ist mit der zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung ist am 24.06.2023 in Kraft getreten, nachdem sie am 23.06.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Mit dieser umfassenden Überarbeitung wurde die Europäische Trinkwasserrichtlinie, die seit 2021 in Kraft ist, erfolgreich in nationales Recht umgesetzt.

In dieser aktualisierten Verordnung wurden verschiedene chemische Parameter wie Bisphenol A, PFAS, Halogenessigsäuren als Desinfektionsnebenprodukt und das Cyanobakterien-Toxin Microcystin-LR aufgenommen. Die festgelegten Grenzwerte für diese Parameter werden in naher Zukunft (2024, 2026 oder 2028) in Kraft treten. Darüber hinaus sind nun auch die Grenzwerte für die Desinfektionsnebenprodukte Chlorit und Chlorat, die zuvor indirekt geregelt waren, in der Trinkwasserverordnung verankert. Zusätzlich müssen Wasserwerke, deren Rohwasser durch Oberflächenwasser beeinflusst ist, den Indikatorparameter somatische Coliphagen zur Überprüfung der Aufbereitungsstufen untersuchen.

Einige Anforderungen an die Trinkwasserqualität wurden verschärft. Die Grenzwerte für Blei (ab 2028), Chrom und Arsen (ab 2028) wurden herabgesetzt. In § 17 der Trinkwasserverordnung wird auf die in manchen Gebäuden noch vorhandenen Bleileitungen eingegangen. Diese Leitungen müssen in der Regel bis zum 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden. Bei Hinweisen auf das Vorhandensein von Bleileitungen, beispielsweise durch eine Trinkwasseruntersuchung, sind Informationspflichten zu beachten.

Für Betreiber gelten nun bereits Maßnahmenpflichten bei Erreichen des Legionellen-Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 ml. Zusätzlich ist seit dem Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung die aktualisierte UBA-Empfehlung "Systemische Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung - Probenahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses" vom 09.12.2022 verbindlich. Diese Empfehlung berücksichtigt unter anderem die Messunsicherheit bei der Auswertung, wodurch Verletzungen der Grenze des Maßnahmewertes trotz der strengeren Vorgaben der Trinkwasserverordnung seltener auftreten.

Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung von Trinkwasseruntersuchungsstellen weiterhin die "alte" Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2021 gilt, bis eine Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung (TUV) gemäß §38 IfSchG erlassen wird.

Das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets bietet Ihnen natürlich weiterhin umfassende Dienstleistungen wie Beratung zu den Untersuchungsanforderungen gemäß TrinkwV sowie akkreditierte Probenahme und Analytik als zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle an.
Letzte Änderung: 06.12.2022 15:35:40