Boden und Klärschlamm
Startseite » Leistungen » Umwelt- und Verbraucherschutz » Boden und Klärschlamm
Ansprechpartner Boden
Miriam Fritzsche, M.Sc.
Ansprechpartner Klärschlamm
Dagmar Kempen
Bodenuntersuchungen
Eine der Kernfragen bei der Sanierung eines Geländes ist, ob der Boden entsorgt werden muss oder nicht. Die einfachste Antwort auf die Frage lautet „Jein“.
Bei natürlich gewachsenen Böden findet die Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) Anwendung. Nach dem Aushub von Bodenmaterial wird dieses nach den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) untersucht und bei Einhaltung der Materialwerte als Ersatzbaustoff eingestuft. Dieser kann in definierten technischen Bauwerken wiederverwendet werden. Sofern eine Wiederverwertung aufgrund von Überschreitungen der Materialwerte nicht möglich ist, erfolgt eine Untersuchung gemäß Deponieverordnung (DepV).
Wir unterstützen Sie gerne bei Untersuchungskonzeptionen und Auswahl der passenden Analysen.
Klärschlamm
Der bei einer Abwasserklärung abgeschiedene Feststoffanteil wird allgemein als Klärschlamm bezeichnet. Dieser primär und / oder sekundär anfallende Klärschlamm kann verbrannt oder zur Düngung eingesetzt werden. Maßgeblich für die Verwendung des Schlammes sind die Inhaltsstoffe, die anhand der Abfall-Klärschlammverordnung (AbfKlärV) bzw. der Düngemittelverordnung (DüMV) bestimmt werden.
Die gleichbleibende Zusammensetzung eines Klärschlammes spricht für eine
stabile und homogene Zusammensetzung des Abwasserzulaufes und deutet
auf keine außergewöhnliche Fremdeinleitung hin.
Seit der Novellierung der AbfKlärV im Jahre 2017 wird ein immer größer werdender Anteil an Klärschlamm verbrannt. Doch auch für die Verbrennung gibt es anlagenspezifische Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Somit ist auch im Falle einer thermischen Verwertung eine Untersuchung des Klärschlammes nach den Vorgaben der jeweiligen Verbrennungsanlage erforderlich.