Zulassungen und Anerkennungen

Leitung der Untersuchungsstelle für Trinkwasser

LM-Chem. Petra Bröcking​

Qualitätsmanagementbeauftrage

LM-Chem. Petra Bröcking

stellv. Qualitätsmanagementbeauftragte

Raffaela Ratta, B.Sc.

Um unseren Kunden und Partnern höchstmögliche Sicherheit gewährleisten zu können, verfügen wir über alle einschlägigen Anerkennungen und Zulassungen auf unseren Arbeitsgebieten und sind als Untersuchungs- und Prüfstelle anerkannt.

Unsere Anerkennungen und Zulassungen

  • BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz)
  • BBergG (Bundesberggesetz)
  • IfSG (Infektionsschutzgesetz)
  • LAbfG (Landesabfallgesetz)
  • LWG (Landeswassergesetz)
  • TrinkwV (Trinkwasserverordnung)
  • AbfKlärV (Klärschlammverordnung)
  • GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)
  • GesBergV (Gesundheitsschutzbergverordnung)
  • …und viele mehr

Spezielle Anerkennungen

  • Prüfstelle nach RAP Stra (Richtlinie zur Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau)
  • und als Untersuchungsstelle des DVGW und SVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches und Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches).

Weltweite Anerkennung

Als akkreditierte Prüfstelle gemäß ILAC-Standards wird die Qualität unserer Arbeit sowohl national als auch international anerkannt. Regelmäßige Ringversuche und Laborvergleichstests gewährleisten dabei Zuverlässigkeit unserer Ergebnisse.

Untersuchungsstelle für Trinkwasser

Da wir alle Anforderungen des § 15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung erfüllen und dies der zuständigen unabhängigen Stelle nachgewiesen haben, sind wir als Trinkwasseruntersuchungsstelle Nordrhein-Westfalen anerkannt und in der Liste der Trinkwasser-Untersuchungsstellen beim LANUK NRW eingetragen.

Nach § 15 (4) TrinkwV müssen wir:

  • nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten
  • ein System der internen Qualitätssicherung unterhalten
  • regelmäßig erfolgreich an externen Qualitätssicherungsprogrammen (Ringversuchen) teilnehmen
  • über Personal verfügen, das für die entsprechenden Tätigkeiten hinreichend qualifiziert ist und
  • für Trinkwasseruntersuchungen einschließlich Probenahme akkreditiert sein