Verein des
Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets e.V.
Hygiene-Institut
des Ruhrgebiets
Institut für Umwelthygiene und Toxikologie
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Besonderheiten einer Trinkwasserinstallation

Trinkwasserinstallation warm und Trinkwasserinstallation kalt



In der TrinkwV (Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung) vom 20. Juni 2023 ist festgelegt, dass Anlagen der Trinkwasserinstallation (warm und kalt) - die Endverpackung unseres wichtigsten Lebensmittels „das Trinkwassers“ - als Wasserversorgungsanlagen gelten. Die fachgerechte Planung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Trinkwasserinstallation ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einhaltung der TrinkwV am Ort der Verwendung, d.h. an der Entnahmestelle des Trinkwassers. Anderenfalls kann das Trinkwasser auf den letzten Metern, insbesondere in Gebäuden durch hygienisch-relevanten Stoffe negativ beeinflusst werden.

Dadurch kann es zu einer gesundheitsrelevanten Belastung mit chemischen Stoffen (z.B. Blei, Nickel, Kupfer) oder zu Kontaminationen mit Krankheitserregern (z.B. Legionella spp. und Pseudomonas aeruginosa) kommen. Je nach bau- und betriebstechnischen Gegebenheiten sind Trinkwasserinstallationen (kalt + warm) anzeigepflichtig und/oder untersuchungspflichtig (§§ 11, 12, 13, 17, 18, 23, 25, 26, 31 und 41 sowie 51 und 52 der TrinkwV). Dies gilt insbesondere für Trinkwasserinstallationen, über die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.

Eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, vom Planer über den Installateur bis zum Unternehmer und sonstiger Inhaber einschließlich des Verbrauchers ist deshalb eine unabdingbare Voraussetzung für einen hygienisch-sicheren Betrieb einer Trinkwasserinstallation. Die Umsetzung von hygienischen Anforderungen an die Trinkwasserinstallation (kalt + warm) ist erforderlich, um die einwandfreie Beschaffenheit von Trinkwasser an den Auslaufarmaturen von Duschen, Waschtischen, Spülen und anderen Entnahmestellen sicherzustellen. Neben der Instandhaltung und der sachgerechte Nutzung der Trinkwasserinstallation spielen die regelmäßigen Untersuchungen des Trinkwassers eine bedeutsame Rolle im Sinne der Gesundheitsvorsorge.

Wir unterstützen Sie dabei gern mit unserem Know-how.

Unser Leistungsspektrum

  • Wir beraten Ingenieure, Installateure und Sanitärfachbetriebe bei der Planung und Durchführung von Trinkwasserinstallationen gemäß der TrinkwV und den a.a.R.d.T. - im Sinne einer hohen hygienischen Sicherheit für den Verbraucher.
  • Wir unterstützen Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, wie z.B. Immobilienbesitzer und Betreiber von öffentlichen Einrichtungen bei der Überwachung der Trinkwasserinstallation gemäß TrinkwV.
  • Wir untersuchen als Untersuchungsstelle gemäß §15 der TrinkwV Trinkwasser aus der Trinkwasserinstallation (warm + kalt) gemäß TrinkwV, DVGW und VDI auf physikalische, chemische sowie mikrobiologische Parameter.
  • Wir suchen nach mikrobiologischen Einflüssen auf die Beschaffenheit des Trinkwassers in Trinkwasserinstallationen und nach möglichen Ursachen für hygienisch-relevante mikrobiologische Besiedlungen und erstellen notwendige Maßnahmenkataloge und Sanierungskonzepte.
  • Wir betreuen Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen, Altenpflegeheime und andere Wohnheime, Hotels und Jugendherbergen, Mehrparteienhäuser und Seniorenwohnanlagen, Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten, Freizeit- und Sporteinrichtungen sowie andere öffentliche, gewerbliche und private Gebäude.
  • Wir bestimmen Mikroorganismen auf Oberflächen von Geräten und Apparaten der Trinkwasserinstallation (kalt + warm).
Letzte Änderung: 03.05.2024 13:04:00