Lebensmittelbedarfsgegenstände
Kommen Materialien oder Produkte mit Lebensmitteln in Kontakt, so sprechen wir von Lebensmittelbedarfsgegenständen. Wir überprüfen für Sie die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen nach nationalen und internationalen Regelwerken (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB, Bedarfsgegenständeverordnung BedGgstV, BfR-Empfehlungen, EU-Verordnungen und EU-Richtlinien z.B. Verordnung (EG) Nr. 10/2011).
Unsere Leistungen bestehen aus folgenden Teilschritten
- der Ermittlung des Prüfumfangs auf Grundlage der Konformitätserklärungen der Ausgangsstoffe
- der umfassenden Produkt- bzw. Materialprüfung je nach vorgesehenem Einsatzbereich
- der abschließende Bewertung und Einstufung entsprechend der Beurteilungsgrundlagen
Wir beraten Sie gern, um den notwendigen Umfang und die geeigneten Prüfbedingungen festlegen zu können.
Die Produkt- bzw. Materialprüfung umfasst folgende Untersuchungen
- die Prüfung auf Einhaltung der Grenzwerte für die Globalmigration
- die Prüfung auf Einhaltung der Grenzwerte für die spezifische Migration und Restgehalte
- die Prüfung auf Einhaltung der Reinheitsanforderungen (z.B. für Farbmittel und Füllstoffe)
- die Farbechtheitsprüfung u.a.
- die sensorische Prüfung
Spielzeug und Produkte mit Hautkontakt
Schadstoffe können über die Haut aufgenommen werden.
Wir prüfen Spielzeug und andere Produkte, die bei vorhersehbarem Gebrauch mit der Haut oder der Schleimhaut in Kontakt kommen können. Unsere Prüfungen erfolgen nach anerkannten Prüfverfahren. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Prüfung von Spielzeug und Bedarfsgegenständen auf ihren Schadstoffgehalt bzw. die Freisetzung von Schadstoffen.
Wir untersuchen u.a. auf folgende Schadstoffe
- Schwermetalle z.B. nach DIN EN 71-3
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Nitrosamine
- Flüchtige organische Verbindungen (VOC)