Bestellte Stelle für Trinkwasseruntersuchungen
Unabängig und anerkannt
Wir sind als Trinkwasseruntersuchungsstelle Nordrhein-Westfalen zugelassen und bestellt („Bestellte Stelle″). Diese Zulassung haben wir erhalten, weil wir alle Anforderungen des § 15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung 2001 erfüllen und dies der überwachenden Stelle nachgewiesen haben.
In § 15 (4) TrinkwV sind diese Anforderungen definiert
"Die ... erforderlichen Untersuchungen einschließlich der Probenahmen dürfen nur von solchen Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten, über ein System der internen Qualitätssicherung verfügen, sich mindestens einmal jährlich an externen Qualitätssicherungsprogrammen erfolgreich beteiligen, über für die entsprechenden Tätigkeiten hinreichend qualifiziertes Personal verfügen und eine Akkreditierung durch eine hierfür allgemein anerkannte Stelle erhalten haben."
Voraussetzung für anerkannte Untersuchungen
Wir arbeiten unabhängig und frei von Weisungen. Damit werden unsere Untersuchungsergebnisse von den Behörden in vollem Umfang anerkannt und geben Ihnen die nötige Sicherheit.




