top
 
 
Hygiene-Institut
des Ruhrgebiets
small
Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
  www.hyg.de
     

  startseite
  leistungen
  fachgebiete
  publikationen
  aktuelles
  kontakt
  über uns
 
Trink- und Badewasserhygiene, Umweltmikrobiologie Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeprüfung Umweltmedizin und
Umwelttoxikologie
Abwasser-,
Boden-,
Lufthygiene
Werkstoff- und Materialprüfungen für Trink- und Grundwasser (KTW)

Fachgebiet:
Werkstoff- und Materialprüfungen für Trink- und Grundwasser (KTW)


Trinkwasserhygienische Prüfungen
Im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes ist die Beeinflussung der Trinkwasserqualität durch Werkstoffe und Materialien möglichst gering zu halten. Diese Forderung ist in der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) festgelegt und wird durch zahlreiche Leitlinien des Umweltbundesamtes (UBA) sowie Arbeitsblätter der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) praktisch umgesetzt. Wir führen diese trinkwasserhygienischen Eignungsprüfungen an nichtmetallischen Werkstoffen kompetent für Sie durch. Die folgenden technischen Regelwerke bilden die Prüfgrundlage:

Organische Werkstoffe/Materialien:
 
  Prüfleitlinie des UBA
 
  Epoxidharzleitlinie des UBA
 
  Beschichtungsleitlinie des UBA
 
  Schmierstoffleitlinie des UBA
 
  DVGW Arbeitsblatt W 348 (Bitumen)
 
  DVGW Arbeitsblatt W 270
 
  KTW-Empfehlung 1.3.13 (Elastomere)
 
 
Zementgebundene Werkstoffe/Materialien:
 
  DVGW Arbeitsblatt W 347
 
  DVGW Arbeitsblatt W 270 (Mikrobiologischer Aufwuchstest)
 
 
Im Gegensatz zu den metallischen Werkstoffen, bei denen für die meisten migrierfähigen Bestandteile Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung geregelt sind, existieren diese für organische Substanzen in dieser Verordnung nicht. Aufgrund der Vielzahl an organischen Materialien würde dies auch den Rahmen der Trinkwasserverordnung sprengen. Daher wurden, ausgehend von der europäischen Kunststoffrichtlinie Positivlisten erarbeitet, die Bestandteil der o. g. Leitlinien sind. Die Positivlisten enthalten eine Reihe von Substanzen die mit einem Trinkwassergrenzwert dem sogenannten 'Drinking Water Positive List Limit' versehen sind und in Abhängigkeit von der Rezeptur des Produktes im Laufe der trinkwasserhygienischen Eignungsprüfung untersucht werden müssen. Ausgehend von dem praktischen Verhältnis zwischen Oberfläche des Bauteils zu dem umgebenden Trinkwasservolumen wurden in den Regelwerken Einsatzbereiche definiert und mit Konversionsfaktoren versehen, aus denen sich die entsprechenden Grenzwerte für die einzelnen Untersuchungsparameter errechnen.

Grundsätzlich ist immer das fertige Produkt zu prüfen um auch die Einflüsse des Produktionsprozesses mit zu erfassen. In einigen Fällen wie z.B. bei organischen Beschichtungssystemen oder zementgebundenen Werkstoffen ist dies jedoch nicht immer möglich, hier muss ggf. an beschichteten Prüfplatten oder Mörtelprismen untersucht werden.

Grundwasserhygienische Prüfungen

Das Grundwasser und der Boden sind hohe Schutzgüter, deren Schutz durch Wassergesetze und das Bodenschutzrecht geregelt sind. Von baulichen Anlagen oder Teilen von ihnen dürfen keine Gefahren für die natürlichen Lebensgrundlagen ausgehen. Daher wurden beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) Grundsätze zur Bewertung der Auswertung von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser erarbeitet und in einem Merkblatt gleichen Titels zusammengefasst. Mit der Bewertung von Bauprodukten nach dem Merkblatt wird sichergestellt, dass bei deren Einbau und Verwendung die Besorgnis des Entstehens einer schädlichen Bodenveränderung und die einer Grundwasserverunreinigung ausgeschlossen werden kann. Zu den Grundsätzen der Bewertung von Bauprodukten zählen die chemische Zusammensetzung und die durch Einwirkung von Wasser eluierbaren Inhaltsstoffe und deren mögliche Auswirkungen auf die Beschaffenheit von Boden und Grundwasser. Es ist dabei das Ziel, Eluate aus möglichst praxisnahen Laborversuchen zu gewinnen. Um die Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden- und Grundwasser während der Aushärtephase zu ermitteln wird der inverse Säulenversuch angewandt, der im Hygiene-Institut entwickelt wurde. Die Prüfung von ausgehärteten Materialien erfolgt in einem Trogversuch.

Wir prüfen Kunststoffe und mineralische Materialien nach DIBt-Merkblatt „Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser”
 
  im Trogversuch
 
  im Säulenversuch (z.B. Toxizitätstests, Abbaubarkeitstests, Prüfung der Einhaltung von Geringfügigkeitsschwellen)
 
 

Wir bürgen für Qualität
Das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets ist
 
  anerkannte DVGW-Prüfstelle „DVGW-Prüflaboratorium Wasser”
 
  akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025
 
 
Das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets ist aktiv für Sie tätig durch Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien und Fachausschüssen sowie durch Mitwirkung bei der Erarbeitung von nationalen und europäischen Normen. Unsere Kompetenz und unsere Präsenz in den einschlägigen Gremien und Ausschüssen gibt Ihnen Rechtssicherheit bei allen Fragen rund um Ihre Produkte aus trinkwasser- und grundwasserhygienischer Sicht.
Lebensmittel, Bedarfsgegenstände
v
Ihr Anprechpartner
w
 
  Dr. Andreas Koch
  Tel.: 0209-9242-210
  Fax: 0209-9242-212
  E-Mail: E-Mail senden

 
Trink- und Badewasserhygiene, Umweltmikrobiologie Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeprüfung Umweltmedizin und
Umwelttoxikologie
Abwasser-,
Boden-,
Lufthygiene
Werkstoff- und Materialprüfungen für Trink- und Grundwasser (KTW)

          Seitenanfang   zum Seitenanfang