Bedarfsgegenstände
- Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln -
Bedarfsgegenstände sind Produkte, die beim Herstellen, Behandeln, Inverkehrbringen oder Verzehr von Lebensmitteln verwendet
werden und mit diesen Lebensmitteln in direkten Kontakt bzw. über den Luftpfad in indirekten Kontakt kommen. Gesetzlich
geregelt ist die Herstellung und Verwendung von Bedarfsgegenständen im LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch).
Beispiele für Bedarfgegenstände sind Verpackungsmaterialien und Behältnisse für Lebensmittel, Besteck, Geschirr
und anderes mehr - bis hin zu Verarbeitungsmaschinen in der Lebensmittelverarbeitung.
Zu den Bedarfgegenständen zählen ferner Materialien, die im Kontakt mit
Trinkwasser (auch ein Lebensmittel im Sinne des LFGB) stehen, wie Leitungsrohre und Armaturen. Ferner Gegenstände,
die mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen, wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Spielwaren
und Babyschnuller bzw. -beißringe.
Was wird untersucht?
Welche Stoffe können schädlich oder gefährlich sein?
Von Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, dürfen keine Stoffe in diese Lebensmittel oder deren Oberfläche
übergehen. Ausgenommen sind gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche Anteile,
die technisch unvermeidbar sind (§ 31 LFGB).
Beispiele für Belastungen aus Bedarfsgegenständen bei direktem Kontakt mit Lebensmitteln
oder dem menschlichen Körper sind:
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Restmonomere aus Kunststoffen (z.B. Polyurethane, Epoxidharze, Silikone, Polyethylen) |
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Freisetzung von Schwermetallen aus metallischen oder keramischen Oberflächen oder Glas |
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Freisetzung von Schwermetallen aus Modeschmuck |
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Freisetzung organischer Schadstoffe aus Kunststoffen, Farben, Lacken, Klebstoffen |
Ferner untersuchen wir den Übergang von Stoffen auf Lebensmittel (indirekter Lebensmittelkontakt)
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Mögliche Quellen sind Raumausstattungen und Einrichtungsgegenstände
(z.B. Fußbodenbelege, Wand- und Deckenflächen, Mobiliar aller Art) |
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Wir haben für viele Problemstellungen maßgeschneiderte Lösungen für die Beurteilung von Bedarfsgegenständen.
Die Untersuchung der Bedarfsgegenstände erfolgt mit standardisierten und anerkannten Verfahren.
Unsere Untersuchungen und Bewertungen sind konform mit den einschlägigen Regelwerken des LFGB,
den EU-Richtlinien, den DIN-Vorschriften, den Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR),
den KTW-Empfehlungen und den DVGW-Richtlinien.
Was können wir für Sie tun?
Wenn auch Ihr Unternehmen von der Expertise des Hygiene-Instituts profitieren möchte, wenden Sie sich mit Ihren
Fragestellungen vertrauensvoll an uns. Wir beraten Sie umfassend und bieten Ihnen die notwendigen
Untersuchungen einschließlich einer kompetenten Bewertung an.
Lebensmittel
Selbstverständlich bieten wir Lebensmittelherstellern und -vertreibern auch die Untersuchung ihrer Lebensmittel
auf Schadstoffe an sowie Untersuchungen von Lebensmittel- zusatzstoffen auf die Einhaltung der Reinheitsanforderungen nach
Zusatzstoff-Verkehrsverordnung. Ebenso prüfen wir die korrekte Kennzeichnung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen.
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