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| Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
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Die aktuelle Akkreditierungsurkunde des Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets gilt bis zum Jahr 2014 und verdeutlicht die umfassende Kompetenz des Instituts. Wir betreiben ferner ein Qualitätsmanagementsystem, das die Grundsätze der ISO 9001:2008 erfüllt.
Urkunde DGA-PL-2548 ISO 17025, 2 Seiten (3.8 MB)
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| Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VUmwS)
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Im August 2009 hat das Umweltbundesministerium einen ersten Diskussionsentwurf zur o.g. Verordnung und für eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Einstufung von wassergefährdenden Stoffen (VwVWGK) veröffentlicht.
Eine wichtige Neuerung ist, auch Abfällen und Ersatzbaustoffen eine Wassergefährdungsklasse (WGK) zuzuteilen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen soll grundsätzlich von der Einstufung in die WGK 3 ( “stark wassergefährdend”) ausgegangen werden, sofern nicht durch entsprechende Untersuchungen im Einzelfall der Nachweis einer günstigeren Zuordnung geführt wird.
Sollten Sie als Bauherr (z.B. Ersatzbaustoffe), Verantwortlicher in Kommunen, beim Land und in Ingenieurbüros (bei Planungen und Gefährdungsbeurteilungen z.B. bei Altlasten) im Vorfeld der Verordnungsgebung Interesse an der WGK-Einstufung bestimmter Abfälle bzw. Ersatzbaustoffe haben, können wir derartige Prüfungen bereits jetzt vornehmen.
Das Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets, Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin, führt seit Jahren derartige chemisch-physikalische und ökotoxikologische Untersuchungen im Rahmen von WGK-Selbsteinstufungen von Stoffen und Zubereitungen durch, so dass in unserem Hause eine große Kompetenz für die geplanten WGK-Einstufungen besteht.
Bereich Ökotoxikologie:
Dipl.-Biol. Roland Weiß
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| Hygiene-Institut des Ruhrgebiets ist GLP-Prüfeinrichtung für ökotoxikologische Untersuchungen
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Gefahrstoffrechtliche Einstufungen und Bewertungen von Stoffen, Produkten und Zubereitungen sowie Prüfungen im Rahmen des neuen europäischen Gefahrstoffrechts REACH (1907/2006/EG) erfordern eine Reihe von ökotoxikologischen Prüfungen, an deren Durchführung die zuständigen Behörden die Anforderungen der "Guten Labor-Praxis" (GLP) stellen.
Das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets erfüllt seit September 2007 die umfassenden Voraussetzungen, um Dienstleistungen gemäß GLP, Kategorie 4 "ökotoxikologische Prüfungen zur Bestimmung der Auswirkungen auf aquatische und terrestrische Organismen" anbieten zu können.
Unsere jahrzehntelange Praxis und Erfahrung auf dem Gebiet der ökotoxikologischen Untersuchungen, die wir bis zur GLP-Zulassung ausschließlich nach der Akkreditierungsnorm DIN EN ISO/IEC 17025 durchführten, ist ein für unsere Kunden und Partner wichtiger Erfahrungsschatz.
Durch die weltweite Einführung und Anerkennung des GLP-Qualitätssicherungssystems sind entsprechende Unternehmen in der Lage, Daten ihrer Produkte mit globaler Gültigkeit den zuständigen Fachbehörden und Kunden vorlegen zu können. Die weltweite Anerkennung dieser Produktdaten hilft den Unternehmen, Kosten einzusparen und beseitigt Akzeptanzprobleme bei den zuständigen Behörden.
Als Beispiele für ökotox-Untersuchungen sind zu nennen
• Aquatische Toxizitätsparameter
• Bestimmung der Algengiftigkeit, z.B. gemäß OECD-Test-Guideline 201
• Bestimmung der Daphniengiftigkeit, z.B. gemäß OECD-Test-Guideline 202
• Bestimmung der Fischgiftigkeit, z.B. gemäß OECD-Test-Guideline 203
• Bestimmung der Fischeigiftigkeit gemäß DIN 38415-6
• Bestimmung der Hemmwirkung der Lichtemission von Vibrio fischeri
(Leuchtbakterientest gemäß DIN EN ISO 11348-2
Terrestrische Toxizitätsparameter:
• Wirkung von Schadstoffen auf Regenwürmer (Eisenia fetida), z.B. gemäß DIN ISO 11268-1
• Wirkung von Schadstoffen auf Saatauflauf und Wachstum höherer Pflanzen,
z.B. gemäß DIN ISO 11269-2
Sollten wir Ihr Interesse an den angesprochenen Dienstleistungen geweckt haben, setzen Sie sich wegen weiterer Informationen mit den nachfolgenden Ansprechpartnern in unserem Institut in Verbindung:
Bereich ökotoxikologie:
Dipl.-Biol. Roland Weiß (Prüfleiter GLP)
Bereich Toxikologie, Humantoxikologie:
Prof. Dr. Ulrich Ewers
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| Erfreuliche Entwicklung bei den perfluorierten Verbindungen im Trinkwasser von Ruhrwasserwerken
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Das Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets informiert (Januar 2009)
Das Erfreuliche vorweg: Die Sanierung der am stärksten mit perfluorierten Verbindungen (PFC) belasteten Flächen schreitet erfolgreich voran, die Einträge von PFC in die Ruhr sinken stetig. Infolgedessen haben die PFC-Konzentrationen auch im Trinkwasser der betroffenen Ruhrwasserwerke in den vergangenen Monaten stark abgenommen und liegen nun ausnahmslos unterhalb von 300 ng/l (toxikologisch begründeter gesundheitlicher Leitwert, s.u.) und in aller Regel sogar unterhalb von 100 ng/l (langfristig anzustrebender Zielwert).
Allerdings beobachten wir weiterhin einen nicht unerheblichen Eintrag von PFOA, PFOS und dem noch stärker wassergängigen niedermolekularen PFBS aus Kläranlagenzuläufen, Galvanikbetrieben und diffusen Quellen in die Ruhr und in andere Oberflächengewässer. Aus hygienischer Sicht ist es deshalb auch weiterhin geboten, alle relevanten Emissionsquellen von PFC, die zur Kontamination des Ruhrwassers führen können, aufzuspüren und soweit möglich zu eliminieren oder zu reduzieren.
Das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets hat in den letzten Jahren dazu beigetragen, die Analytik der PFC weiter zu verbessern und verfügt über ausreichende Kapazitäten in dieser besonders anspruchsvollen Untersuchungsmethodik. Das Verfahren, das nun allgemein akzeptiert ist, umfasst die Analytik von nunmehr 10 PFC statt bisher nur PFOA und PFOS. Dadurch wird eine umfassende Bestandsaufnahme der wichtigsten perfluorierten Verbindungen ermöglicht.
Grundlage für die hygienische und toxikologische Bewertung von perfluorierten Verbindungen im Trinkwasser ist die Stellungnahme der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit beim Umweltbundesamt vom 21.06.2006, überarbeitet am 13.07.2006,
(http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/hintergrund/pft-im-trinkwasser.pdf).
Darin wird für die Summe von PFOA (Perfluoroctansäure) und PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) im Trinkwasser ein toxikologisch begründeter gesundheitlicher Leitwert von 300 ng/L genannt. Das heißt, dass Trinkwasser mit PFOA/PFOS-Konzentrationen bis 300 ng/L lebenslang konsumiert werden kann, ohne dass nach derzeitigem Kenntnisstand hierdurch Gesundheitsschädigungen zu erwarten sind. Als langfristig anzustrebenden Zielwert empfiehlt die Trinkwasserkommission für die Summe von PFOA und PFOS eine Konzentration von 100 ng/L.
Diese Beurteilungswerte werden in einer aktuellen Stellungnahme der Trinkwasserkommission vom 07.08.2007 bestätigt und insoweit präzisiert, dass der lebenslang gesundheitlich duldbare Leitwert von 300 ng/l “für alle Bevölkerungsgruppen ab Geburt” gilt
(http://www.umweltdaten.de/wasser/themen/ trinkwasserkommission/fazit-hbm-studie-pft.pdf)..
Das von den Ruhrwasserwerken gewonnene Trinkwasser kann deshalb ohne Einschränkungen genutzt werden. Dies schließt auch die Verwendung des Trinkwassers für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ein.
Das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets wird auch weiterhin seinen Beitrag zum vorbeugenden Verbraucherschutz leisten und gemeinsam mit den zuständigen Behörden und den Wasserwerken alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die Qualität des Trinkwassers an der Ruhr dauerhaft sicher zu stellen. Mittelfristig gehört dazu auch die überlegung, aus Vorsorgegründen zur Abwehr jederzeit möglicher Verunreinigungen (auch durch andere, vielleicht heute noch unbekannte Fremdstoffe) weitere Aufbereitungsstufen bei der Trinkwasseraufbereitung einzuführen. In den Fällen, in denen die Unterschreitung des Leitwertes für PFOA/PFOS nicht sicher gewährleistet werden kann, ist die Aktivkohlereinigung das derzeit beste Verfahren zur Absenkung der PFOA/PFOS-Konzentrationen. Wie u.a. die Erfahrungen der Wasserwerke Arnsberg gezeigt haben, kann damit die sichere Einhaltung des gesundheitlichen Leitwertes gewährleistet werden.
Anfragen bitte an:
LM-Chem. Petra Bröcking
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| Fischeitest zur Untersuchung von Abwasserproben
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Mit Wirkung vom 1.1.2005 ist aus tierschutzrechtlichen Gründen für die
Bestimmung der Fischgiftigkeit der Goldorfentest am lebenden Fisch durch
einen Test an Fischeiern des Zebrabärblings ersetzt worden.
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Damit wird entsprechendes EU-Recht nun auch in nationales Recht umgesetzt, mit dem Ziel
der weitgehenden Vermeidung von Versuchen an lebenden Tieren.
Wir sind für die Bestimmung der Fischgiftigkeit an Fischeiern akkreditiert
(DIN EN ISO/IEC 17025) und führen diese Untersuchungen (gemäß DIN 38415 - 6)
im Rahmen der aquatischen Toxizitätsbestimmungen von Abwasserproben sowie
der ökotoxikologischen Prüfungen von diversen Produkten routinemäßig durch.
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Für das Einleiten von Abwasser wird nach den derzeit gültigen gesetzlichen
Bestimmungen u.a. dann eine Abgabe erhoben, wenn das Wasser eine erhöhte
Giftigkeit gegenüber Fischen aufweist.
Die gesetzlichen Änderungen zugunsten des Fischeitests wurden kürzlich im
Abwasserabgabegesetz (BGBl. 2004 Teil I Nr. 67 vom 15.12.2004) und in der
Abwasserverordnung (Änderung der Abwasserverordnung vom 17.6.2004, BGB. I S.
1106) veröffentlicht.
Anfragen beantwortet: Dipl.-Biol. Roland Weiß
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Aktuelle Publikation des Hygiene-Instituts zum Thema:
Anwendung des Fischeitests bei Kraftwerksabwässern
Diese aktuelle Publikation direkt downloaden:
fischeitest2005.pdf (162kb)
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| Legionellen
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Legionellen sind in geringer Anzahl in allen aquatischen Biotopen und Feuchtbereichen zu finden.
Legionellen können für den Menschen jedoch gefährlich werden,
wenn sie sich in mangelhaft ausgeführten oder schlecht gewarteten wasserführenden Anlagen massenhaft vermehren.
Erkrankungen mit teilweise schwerem Verlauf können die Folge sein.
Im Sinne der Gesundheitsvorsorge und der geltenden Regelwerke sind wasserführende Systeme regelmäßig hygienisch
zu untersuchen.
Um mögliche Infektionsrisiken und Schwachstellen aufzudecken, sind in zentralen Warmwasseranlagen insbesondere von
öffentlichen Einrichtungen präventive Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen. In Schwimmbädern sind diese
Untersuchungen sowohl in der Trinkwasserinstallation als auch im Beckenwasser-Kreislauf vorzunehmen.
Es ist auch bekannt, dass Legionellen-Epidemien ursächlich durch Kontaminationen von Kühlwasseranlagen ausgelöst werden.
Ob Reinigungs-, Desinfektions- und Wartungsmaßnahmen zur Verhinderung erhöhter mikrobieller Kontaminationen ausreichen und
Infektionsrisiken bestehen, kann durch differenzierte mikrobiologische Untersuchungen von Kühlwasserkreislaufsystemen
festgestellt werden.
Unsere Vorgehensweise
Bei einem Ortstermin mit Begehung der jeweiligen wasserführenden Anlage legen wir den Untersuchungsumfang fest.
Auf Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse, der Analysenergebnisse und unserer langjährigen Erfahrung werden das
Infektionsrisiko eingeschätzt, der notwendige Handlungsbedarf festgelegt, technische Schwachstellen benannt,
Sanierungskonzepte erarbeiten und Hygienegutachten erstellen.
Das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets ist bei hygienischen Problemen in Trink- und Schwimmbeckenwasser-Installationssystemen
sowie anderen wasserführenden Systemen und im Bereich der Lufttechnik sowohl beratend als auch untersuchend tätig.
Wir übernehmen bei sanitär- und klimatechnischen Sanierungsmaßnahmen die hygienisch-technische sowie mikrobiologische und
chemische Begleitung, jedoch nicht die bautechnische Planung und Ausführung.
In Beratungsgesprächen vor Ort, Seminaren und Tagungen informieren wir Betreiber und Inhaber von Trinkwasser- und
Schwimmbeckenwasseranlagen sowie anderen wasserführenden Systemen über alle Aspekte der Wasserhygiene und der
Gesundheitsvorsorge sowie über den aktuellen Stand der Technik im Bereich Wasser (Gewinnung, Aufbereitung,
Versorgung, Nutzung). Im Sinne der Gesundheitsvorsorge arbeiten wir auch in unterschiedlichen Projekten mit
Planungsbüros und Gebäudemanagement zusammen.
Die hohe Qualität unserer Untersuchungen wird durch ein umfassendes Qualitätsmanagement sichergestellt, das durch externe
Zertifizierung und Akkreditierung laufend überprüft wird.
Wichtige wasserführende Anlagen:
• Trinkwasser-Hausinstallation (kalt- und warmwasserseitig)
• Schwimmbeckenwasser-Aufbereitungsanlagen
• Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)
• Kühlwasserkreisläufe / Prozesswasseranlagen
• VE-Wasser- und Osmoseanlagen mit unterschiedlichen Aufbereitungsstufen
• andere wasserführende Systeme mit Aerosolbildung
Einschlägige Verordnungen und Richtlinien:
• Trinkwasserverordnung / DIN 2000
• VDI-Richtlinien 6022 und 6023
• DIN 19643
• DVGW-Arbeitsblätter W 551 und W 553
Anfragen bitte an:
Dipl.-Biol. Bettina Langer
Dipl.-Ing. Sandra Horn
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| Neu: Mikrobiologische Untersuchung von Lebensmitteln
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Dieser neue Arbeitsbereich ergänzt unsere bereits vorhandenen Tätigkeitsfelder in idealer Weise, so dass wir unseren Kunden nun ein umfassendes Spektrum an Dienstleistungen in allen die Lebensmittelsicherheit betreffenden Bereichen anbieten können. In unserem Institut stehen Ihnen hierfür erfahrene Lebensmittelchemiker und Mikrobiologen zur Verfügung, von denen Sie eine kompetente und unabhängige Beratung und eine umfassende Hilfestellung bei der Bearbeitung Ihrer Fragestellungen erwarten dürfen.
Die chemisch-analytische und mikrobiologische Prüfung von Materialien für den Kontakt mit Lebensmitteln gehört zu unseren Standardleistungen. Nutzen Sie unsere Erfahrungen zum Vorteil Ihres Unternehmens.
Selbstverständlich verwenden wir bei unseren Prüfungen nur amtliche Untersuchungsverfahren und validierte Methoden. Der Bewertung legen wir die aktuellen und für Ihren Anwendungsbereich jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen (z.B. LMBG, EU-Recht, FDA) zugrunde. Damit haben Sie stets die Sicherheit, dass Ihre Produkte von den zuständigen Behörden anerkannt werden.
Anfragen bitte an Dr. Christiane Schell |
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| Neue Trinkwasser-Verordnung
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Am 01.01.2003 ist die neue Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV 2001) in Kraft getreten. Sie stellt u.a. hohe Anforderungen an die Qualität des Untersuchungslabors. Das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets ist bereits seit 1994 akkreditiert und erfüllt natürlich auch die Anforderungen der neuen TrinkwV 2001 einschließlich der Probenahmen in vollem Umfang (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025).
Die unverzügliche Information des Auftraggebers/Wasserversorgers über festgestellte Abweichungen von den Grenzwerten war schon immer unser Standard. Da wir auch am Wochenende und an Feiertagen besetzt sind, entsteht auch diesbezüglich kein zeitlicher Verzug.
Des weiteren bieten wir von der Wassergewinnung bis hin zur Hausinstallation die persönliche Beratung vor Ort in Bezug auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
(§ 4 TrinkwV2001). Ein weiterer Schwerpunkt unseres Hauses ist die Prüfung von Werkstoffen und Materialien chemischer und mikrobiologischer Hinsicht bezüglich ihrer Eignung zum Einsatz im Trinkwasserbereich (§ 17 TrinkwV2001).
Anfragen bitte an Priv.-Doz. Dr. Georg-Joachim Tuschewitzki |
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| Stellenausschreibungen
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Stellenbezeichnung
Das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets, Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin sucht eine/n Chemotechniker/in, Bautechniker/in oder eine/n Bewerber/in mit vergleichbarer Ausbildung für seine Abteilung Abwasser-, Boden- und Lufthygiene, Sachgebiet Innenraumhygiene.
Arbeitgeber
Das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets ist ein Schwerpunktzentrum der Umwelthygiene und der Umwelttoxikologie, es gehört zu den größten und modernsten Institutionen dieser Art. Träger des Instituts ist der Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.V., Gelsenkirchen.
Aufgaben
Das Aufgabenfeld umfasst schwerpunktmäßig:
- Messeinsätze und Probenahmen für die Untersuchung unterschiedlicher
Schadstoff-Parameter (Asbest, KMF, PCB, PAK, PCP, VOC, Schimmelpilze etc.)
- Bauschadstoff-Inspektionen
- Organisation, Messplanung und aussagekräftige Dokumentation der Einsätze in
Abstimmung mit dem zuständigen Projektleiter
- Rasterelektronenmikroskopische Analysen im Labor
- Mitwirkung an Qualitätssicherungsmaßnahmen
Anforderungen
- Bereitschaft zur interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Führerscheinklasse 3 bzw. B
- freundliches und professionelles Auftreten
- nützlich sind Vorkenntnisse im Bereich Gebäudeschadstoffe
Beschäftigungsverhältnis
Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden. Das Arbeitsverhältnis ist auf 2 Jahre befristet. Wir streben langfristig ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis an. Das Gehalt berücksichtigt die individuelle Qualifikation des Bewerbers und erfolgt derzeit in Anlehnung an den BAT (B/L).
Stellenantritt
ca. Juni 2010
Bewerbungsfrist
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 01.03.2010 an:
Hygiene-Institut des Ruhrgebiets
Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin
Frau Solbach
Rotthauser Str. 19
45879 Gelsenkirchen
Auskünfte erteilt Herr Sebastian Bien
Tel.: 0209-9242-360
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| Tagungen / Termine
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Mitgliederversammlung WaBoLu in Berlin
10.05.2010
17. WaBoLu-Innenraumtage, Berlin
10.-12.05.2010
Fachtagung für biogene Schadstoffe & Gesundheit
13. -17.09.2010
Fortbildungstagung für Wasserfachleute
02.-04.11.2010
19. Wasserhygienetage in Bad Elster
09.-11.02.2011
Alle veranstaltet vom:
Verein für Wasser-, Boden- und Lufthygiene e.V., gegr. 1902
www.wabolu.de |
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