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| Die Ruhr - ein wichtiges Trinkwasserreservoir für 4 Mio. Menschen.
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Im Rahmen der Initiative “Reine Ruhr” wird von allen Beteiligten (MUNLV, Ruhrverband, Wasserversorger) an einer ständigen Verbesserung der Wasserqualität gearbeitet.
So werden durch Zusammenarbeit mit Industriebetrieben Belastungen durch unerwünschte Stoffe möglichst schon an der Quelle vermieden.
Die Wasserversorger investieren ständig in neue, zusätzliche Verfahren zur Wasseraufbereitung, um auch kleinste Mengen von Spurenstoffen (Mikroverunreinigungen) weitestgehend entfernen zu können. So wird die Versorgung mit einem bedenkenlos genießbaren Trinkwasser an der Ruhr auf Dauer gesichert.
Für eine große Zahl von Wasserwerken an der Ruhr führt das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets Analysen zur regelmäßigen Überwachung der Wasserqualität durch.
Wir arbeiten ständig an einer Erweiterung unseres Analysenspektrums, um unsere Kunden bei immer neuen Anforderungen kompetent unterstützen zu können.
Anfragen bitte an:
LM-Chem. Petra Bröcking
Tel.: 0209 / 9242-280
Fax: 0209 / 9242-299
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| Neues REM für die Asbestuntersuchung
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Neues Raster-Elektronenmikroskop in Betrieb genommen.
Unser aktuelles Leistungsspektrum haben wir auf folgende Untersuchungen erweitert:
- Asbest in Luftproben (VDI 3429, BGI 505-46)
- Asbest in technischen Produkten (VDI 3866)
- Asbest in Staubabdruckproben
- Asbest in Pulvern, Pudern und Stäuben (BIA 7487)
- Asbest im Trinkwasser
- EDX-Analysen, Vergleichsanalysen
- Kanzerogenitätsindex von künstlichen Mineralfasern
- Sonderuntersuchungen (Korrosion, Charakterisierung unbekannter Materialien usw.)
Anfragen bitte an:
Dipl.-Umweltwissenschaftler Sebastian Bien
Tel.: 0209 / 9242-360
Fax: 0209 / 9242-333
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| Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
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Die aktuelle Akkreditierungsurkunde des Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets gilt bis zum Jahr 2014 und verdeutlicht die umfassende Kompetenz des Instituts. Wir betreiben ferner ein Qualitätsmanagementsystem, das die Grundsätze der ISO 9001:2008 erfüllt.
Urkunde DGA-PL-2548 ISO 17025, 2 Seiten (3.8 MB)
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| Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VUmwS)
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Im August 2009 hat das Umweltbundesministerium einen ersten Diskussionsentwurf zur o.g. Verordnung und eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Einstufung von wassergefährdenden Stoffen (VwVWGK) veröffentlicht.
Eine wichtige Neuerung ist, auch Abfällen und Ersatzbaustoffen eine Wassergefährdungsklasse (WGK) zuzuteilen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen soll grundsätzlich von der Einstufung in die WGK 3 ( “stark wassergefährdend”) ausgegangen werden, sofern nicht durch entsprechende Untersuchungen im Einzelfall der Nachweis einer günstigeren Zuordnung geführt wird.
Sollten Sie als Bauherr (z.B. Ersatzbaustoffe), Verantwortlicher in Kommunen, beim Land und in Ingenieurbüros (bei Planungen und Gefährdungsbeurteilungen z.B. bei Altlasten) im Vorfeld der Verordnungsgebung Interesse an der WGK-Einstufung bestimmter Abfälle bzw. Ersatzbaustoffe haben, können wir derartige Prüfungen bereits jetzt vornehmen.
Das Hygiene-Instituts des Ruhrgebiets, Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin, führt seit Jahren derartige chemisch-physikalische und ökotoxikologische Untersuchungen im Rahmen von WGK-Selbsteinstufungen von Stoffen und Zubereitungen durch, so dass in unserem Hause eine große Kompetenz für die geplanten WGK-Einstufungen besteht.
Bereich Ökotoxikologie:
Dipl.-Biol. Roland Weiß
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| Hygiene-Institut des Ruhrgebiets ist GLP-Prüfeinrichtung für ökotoxikologische Untersuchungen
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Gefahrstoffrechtliche Einstufungen und Bewertungen von Stoffen, Produkten und Zubereitungen sowie Prüfungen im Rahmen des neuen europäischen Gefahrstoffrechts REACH (1907/2006/EG) erfordern eine Reihe von ökotoxikologischen Prüfungen, an deren Durchführung die zuständigen Behörden die Anforderungen der "Guten Labor-Praxis" (GLP) stellen.
Das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets erfüllt seit September 2007 die umfassenden Voraussetzungen, um Dienstleistungen gemäß GLP, Kategorie 4 "ökotoxikologische Prüfungen zur Bestimmung der Auswirkungen auf aquatische und terrestrische Organismen" anbieten zu können.
Unsere jahrzehntelange Praxis und Erfahrung auf dem Gebiet der ökotoxikologischen Untersuchungen, die wir bis zur GLP-Zulassung ausschließlich nach der Akkreditierungsnorm DIN EN ISO/IEC 17025 durchführten, ist ein für unsere Kunden und Partner wichtiger Erfahrungsschatz.
Durch die weltweite Einführung und Anerkennung des GLP-Qualitätssicherungssystems sind entsprechende Unternehmen in der Lage, Daten ihrer Produkte mit globaler Gültigkeit den zuständigen Fachbehörden und Kunden vorlegen zu können. Die weltweite Anerkennung dieser Produktdaten hilft den Unternehmen, Kosten einzusparen und beseitigt Akzeptanzprobleme bei den zuständigen Behörden.
Als Beispiele für ökotox-Untersuchungen sind zu nennen
• Aquatische Toxizitätsparameter
• Bestimmung der Algengiftigkeit, z.B. gemäß OECD-Test-Guideline 201
• Bestimmung der Daphniengiftigkeit, z.B. gemäß OECD-Test-Guideline 202
• Bestimmung der Fischgiftigkeit, z.B. gemäß OECD-Test-Guideline 203
• Bestimmung der Fischeigiftigkeit gemäß DIN 38415-6
• Bestimmung der Hemmwirkung der Lichtemission von Vibrio fischeri
(Leuchtbakterientest gemäß DIN EN ISO 11348-2
Terrestrische Toxizitätsparameter:
• Wirkung von Schadstoffen auf Regenwürmer (Eisenia fetida), z.B. gemäß DIN ISO 11268-1
• Wirkung von Schadstoffen auf Saatauflauf und Wachstum höherer Pflanzen,
z.B. gemäß DIN ISO 11269-2
Sollten wir Ihr Interesse an den angesprochenen Dienstleistungen geweckt haben, setzen Sie sich wegen weiterer Informationen mit den nachfolgenden Ansprechpartnern in unserem Institut in Verbindung:
Bereich ökotoxikologie:
Dipl.-Biol. Roland Weiß (Prüfleiter GLP)
Bereich Toxikologie, Humantoxikologie:
Prof. Dr. Ulrich Ewers
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| Fischeitest zur Untersuchung von Abwasserproben
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Mit Wirkung vom 1.1.2005 ist aus tierschutzrechtlichen Gründen für die
Bestimmung der Fischgiftigkeit der Goldorfentest am lebenden Fisch durch
einen Test an Fischeiern des Zebrabärblings ersetzt worden.
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Damit wird entsprechendes EU-Recht nun auch in nationales Recht umgesetzt, mit dem Ziel
der weitgehenden Vermeidung von Versuchen an lebenden Tieren.
Wir sind für die Bestimmung der Fischgiftigkeit an Fischeiern akkreditiert
(DIN EN ISO/IEC 17025) und führen diese Untersuchungen (gemäß DIN 38415 - 6)
im Rahmen der aquatischen Toxizitätsbestimmungen von Abwasserproben sowie
der ökotoxikologischen Prüfungen von diversen Produkten routinemäßig durch.
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Für das Einleiten von Abwasser wird nach den derzeit gültigen gesetzlichen
Bestimmungen u.a. dann eine Abgabe erhoben, wenn das Wasser eine erhöhte
Giftigkeit gegenüber Fischen aufweist.
Die gesetzlichen Änderungen zugunsten des Fischeitests wurden kürzlich im
Abwasserabgabegesetz (BGBl. 2004 Teil I Nr. 67 vom 15.12.2004) und in der
Abwasserverordnung (Änderung der Abwasserverordnung vom 17.6.2004, BGB. I S.
1106) veröffentlicht.
Anfragen beantwortet: Dipl.-Biol. Roland Weiß
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Aktuelle Publikation des Hygiene-Instituts zum Thema:
Anwendung des Fischeitests bei Kraftwerksabwässern
Diese aktuelle Publikation direkt downloaden:
fischeitest2005.pdf (162kb)
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| Legionellen
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Legionellen sind in geringer Anzahl in allen aquatischen Biotopen und Feuchtbereichen zu finden.
Legionellen können für den Menschen jedoch gefährlich werden,
wenn sie sich in mangelhaft ausgeführten oder schlecht gewarteten wasserführenden Anlagen massenhaft vermehren.
Erkrankungen mit teilweise schwerem Verlauf können die Folge sein.
Im Sinne der Gesundheitsvorsorge und der geltenden Regelwerke sind wasserführende Systeme regelmäßig hygienisch
zu untersuchen.
Um mögliche Infektionsrisiken und Schwachstellen aufzudecken, sind in zentralen Warmwasseranlagen insbesondere von
öffentlichen Einrichtungen präventive Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen. In Schwimmbädern sind diese
Untersuchungen sowohl in der Trinkwasserinstallation als auch im Beckenwasser-Kreislauf vorzunehmen.
Es ist auch bekannt, dass Legionellen-Epidemien ursächlich durch Kontaminationen von Kühlwasseranlagen ausgelöst werden.
Ob Reinigungs-, Desinfektions- und Wartungsmaßnahmen zur Verhinderung erhöhter mikrobieller Kontaminationen ausreichen und
Infektionsrisiken bestehen, kann durch differenzierte mikrobiologische Untersuchungen von Kühlwasserkreislaufsystemen
festgestellt werden.
Unsere Vorgehensweise
Bei einem Ortstermin mit Begehung der jeweiligen wasserführenden Anlage legen wir den Untersuchungsumfang fest.
Auf Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse, der Analysenergebnisse und unserer langjährigen Erfahrung werden das
Infektionsrisiko eingeschätzt, der notwendige Handlungsbedarf festgelegt, technische Schwachstellen benannt,
Sanierungskonzepte erarbeiten und Hygienegutachten erarbeitet und erstellt.
Das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets ist bei hygienischen Problemen in Trink- und Schwimmbeckenwasser-Installationssystemen
sowie anderen wasserführenden Systemen und im Bereich der Lufttechnik sowohl beratend als auch untersuchend tätig.
Wir übernehmen bei sanitär- und klimatechnischen Sanierungsmaßnahmen die hygienisch-technische sowie mikrobiologische und
chemische Begleitung, jedoch nicht die bautechnische Planung und Ausführung.
In Beratungsgesprächen vor Ort, Seminaren und Tagungen informieren wir Betreiber und Inhaber von Trinkwasser- und
Schwimmbeckenwasseranlagen sowie anderen wasserführenden Systemen über alle Aspekte der Wasserhygiene und der
Gesundheitsvorsorge sowie über den aktuellen Stand der Technik im Bereich Wasser (Gewinnung, Aufbereitung,
Versorgung, Nutzung). Im Sinne der Gesundheitsvorsorge arbeiten wir auch in unterschiedlichen Projekten mit
Planungsbüros und Gebäudemanagement zusammen.
Die hohe Qualität unserer Untersuchungen wird durch ein umfassendes Qualitätsmanagement sichergestellt, das durch externe
Zertifizierung und Akkreditierung laufend überprüft wird.
Wichtige wasserführende Anlagen:
• Trinkwasser-Hausinstallation (kalt- und warmwasserseitig)
• Schwimmbeckenwasser-Aufbereitungsanlagen
• Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)
• Kühlwasserkreisläufe / Prozesswasseranlagen
• VE-Wasser- und Osmoseanlagen mit unterschiedlichen Aufbereitungsstufen
• andere wasserführende Systeme mit Aerosolbildung
Einschlägige Verordnungen und Richtlinien:
• Trinkwasserverordnung / DIN 2000
• VDI-Richtlinien 6022 und 6023
• DIN 19643
• DVGW-Arbeitsblätter W 551 und W 553
Anfragen bitte an:
Dipl.-Biol. Bettina Langer
Dipl.-Ing. Sandra Horn
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| Stellenausschreibungen
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Derzeit liegen keine Stellenangebote vor.
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| Tagungen / Termine
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